Mitglied der Gemeinde werden
Wenn Sie wieder Mitglied der Kirche sein möchten, heißen wir Sie herzlich willkommen. Wir freuen uns über jedes einzelne Gemeindemitglied, ganz gleich, wann es seinen Weg zum Glauben und zu uns findet. Auch wenn Sie einst aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind und nun wieder eintreten möchten, freuen wir uns. Wir gestalten die erneute Mitgliedschaft so einfach wie möglich für Sie und geben Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen: Welche Voraussetzungen gelten, welche Dokumente Sie brauchen und wo Sie sich melden können.
Kann man wieder in die Kirche eintreten?
Wenn Sie wieder in die Kirche eintreten möchten, ist das jederzeit möglich. Wir heißen jeden Menschen in unserer Glaubensgemeinschaft willkommen, der gemeinsam mit uns den Glauben in der Gemeinschaft leben möchte. Wenn Sie in die Kirche eintreten wollen, stehen Ihnen unsere Türen immer offen.
Wie läuft der Wiedereintritt in die Kirche ab?
Wir gestalten den Wiedereintritt in die evangelische Kirche so einfach wie möglich für Sie. In der Regel erfolgt der Wiedereintritt ebenso wie der Kircheneintritt in Ihrer Heimatgemeinde. Vereinbaren Sie hierfür gerne ein Gespräch mit unser Pfarrerin oder kontaktieren Sie unser Gemeindebüro.
Wie lange dauert es, bis die Mitgliedschaft gültig ist?
Die Mitgliedschaft erfolgt direkt nach der Meldung in unserer Gemeinde und ist mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung gültig.
Welche Formulare brauche ich für meine Mitgliedschaft in der Kirche?
Für die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche benötigen Sie:
- Personalausweis
- Taufbescheinigung
- Austrittsbescheinidung
Falls Sie diese nicht finden oder das Datum Ihrer Taufe nicht mehr ausfindig machen können, ist das kein Problem. Wir helfen Ihnen dabei, die erforderlichen Dokumente zu bekommen.
Warum sollte ich wieder Mitglied der evangelischen Kirche werden?
Es gibt viele gute Gründe für eine erneute Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche. Sie werden Teil einer großen Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens.
Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, wie etwa das Recht, ein Patenamt zu übernehmen und kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen beispielsweise die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis sowie viele Angebote unserer Kirchengemeinde, an denen Sie kostenfrei teilnehmen können.
Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Gemeindekirchenrat teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Muss ich Gründe für meine erneute Mitgliedschaft nennen?
Aus welchen Gründen Sie sich auch für eine erneute Mitgliedschaft entscheiden: Wir heißen jeden Menschen willkommen, der Teil der evangelischen Glaubensgemeinschaft sein möchte. Hierfür müssen Sie Ihre Beweggründe nicht nennen, wenn Sie das nicht wollen.
Werde ich nochmals getauft, wenn ich wieder Mitglied der Kirche werde?
Die Aufnahme in die evangelische Kirche erfolgt durch das Sakrament der Taufe. Mit der Taufe wird ein Mensch in die christliche Glaubensgemeinschaft aufgenommen.
Der Segen verliert niemals an Gültigkeit und die Taufe ist einmalig und unwiderruflich. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Deshalb müssen Sie bei erneuten Mitgliedschaftt in der evangelischen Kirche nicht noch einmal getauft werden, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Werde ich getauft, wenn ich vorher keiner christlichen Glaubensgemeinschaft angehört habe?
Wenn Sie noch keiner christlichen Glaubensgemeinschaft angehört haben, nehmen wir Sie mit dem Sakrament der Taufe in die christliche Glaubensgemeinschaft auf. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennenlernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei uns im Gemeindebüro.
Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Bei Wiedereintritt in die Kirche werden Sie nicht ausdrücklich der Gemeinde vorgestellt, wenn Sie das nicht wollen. Wenn Sie jedoch an einer Vorstellung Interesse haben, kann Ihr Eintritt in einem Gottesdienst bekannt gemacht werden. Das bietet sich beispielsweise an, wenn Sie gerne direkt Kontakte in der neuen Gemeinde knüpfen möchten.
Es steht Ihnen immer frei, Ihre Wünsche und Bedürfnisse in der Gemeinde zu äußern. Unsere Gemeinde wird sich darüber freuen, Sie aktiv in das Gemeindeleben zu integrieren.
Welche Kosten sind mit einem Wiedereintritt in die evangelische Kirche verbunden?
Der formale Akt für den Wiedereintritt in die Kirche kostet Sie nichts. Allerdings kann der Wiedereintritt, je nach individueller Einkommenshöhe, mit Kosten in Form der Kirchensteuer verbunden sein. Wenn Sie wieder in die Kirche eintreten, setzen sich die Kosten für den Mitgliedsbeitrag wie folgt zusammen: Kirchenmitglieder, die Einkommensteuer zahlen, treten ebenfalls Kirchensteuer ab. Diese beträgt im Durchschnitt 1 Prozent des Brutto-Einkommens.
Ein nicht unwesentlicher Teil der Menschen in unserem Land zahlt jedoch, basierend auf ihrem Verdienst, keine Lohn- bzw. Einkommensteuer. Für all diese Menschen ist die Kirchenmitgliedschaft kostenfrei. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.
Muss ich meinen Wiedereintritt in die Kirche beim Finanzamt melden?
In der Regel müssen Sie nichts weiter machen, wenn Sie wieder in die Kirche eintreten. Für gewöhnlich wird das Finanzamt automatisch darüber informiert, dass Sie fortan wieder kirchensteuerpflichtig sind.
Falls das Pfarrbüro es versäumen sollte, die Kirchenmitgliedschaft dem Finanzamt zu melden oder sollte diese beim Finanzamt untergehen, sind Sie dennoch verpflichtet, die für diesen Zeitraum anfallenden Kirchensteuern zu begleichen. Daher ist es ratsam, dem Finanzamt die Kirchenmitgliedschaft mitzuteilen.
Für Anfragen wenden Sie sich bitte an Ines Müller unter (033084) 60212 (mittwochs von 10 – 13 Uhr und freitags von 15 – 18 Uhr) oder ines.mueller@kg-lln.de
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