Informationen für Ihre Trauung

Sie möchten einen Gottesdienst in einer der Kirchen der Kirchengemeinde Löwenberger Land Nord feiern. Zu diesem Anlass gratulieren wir Ihnen herzlich. Auf diesem Weg geben wir Ihnen gern einige Hinweise.

Kirchen

Folgende Orte stehen für Ihre Trauung zur Verfügung:

  • Dorfkirche Buberow
  • Dorfkirche Falkenthal
  • Dorfkirche Großmutz
  • Dorfkirche Gutengermendorf
  • Schlosskapelle Hoppenrade
  • Dorfkirche Kraatz
  • Schlosskirche Liebenberg

Die Trauanmeldung findet vor der Hochzeit in der Kirchengemeinde Löwenberger Land Nord statt, bitte nehmen Sie dazu mit uns rechtzeitig Kontakt auf.

Benötigte Unterlagen:

Vor der Trauung benötigen wir von Ihnen das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular.

Weiterhin ist erforderlich:

  • die Daten Ihrer Taufe und Konfirmation
  • eine Abmeldebescheinigung/ Dimissoriale für die Trauung aus Ihrer Heimatkirchengemeinde. Diese erhalten Sie i.d.R. kostenlos in dem zuständigen Gemeindebüro Ihrer Heimatgemeinde

Es ist obligatorisch, dass Sie zuerst standesamtlich heiraten, bevor Sie sich in der Kirche das Ja-Wort geben können. Bitte bringen Sie zur Anmeldung der Trauung, spätestens zu Ihrer Trauung selbst eine Kopie der standesamtlichen Eheurkunde mit.

Pfarrerin oder Pfarrer

Wir stellen Ihnen gern eine Pfarrerin oder der Pfarrer aus unserer Gemeinde zur Seite. Sollten Sie eine Pfarrerin oder Pfarrer Ihrer Wahl haben, die oder der den Gottesdienst mit Ihnen feiert, so bitten wir diese vorab Kontakt zum Pfarramt Gutengermendorf aufzunehmen.

Orgelspiel

Sie können den musikalischen Rahmen Ihres Gottesdienstes selbst gestalten. Wir stellen Ihnen gern Kontakte zu Personen aus der Region für das Orgelspiel zur Verfügung.

Kollekte

Es besteht die Möglichkeit, die Kollekte am Ausgang einem von Ihnen gewählten Zweck zukommen zu lassen. In jedem Fall wird die Kollekte über das kirchliche Verwaltungsamt Eberswalde abgeführt.

Gebühr

Für die kirchliche Trauung von Paaren, die nicht der Ev. Kirchengemeinde Löwenberger Land angehören, erheben wir eine Gebühr von 200 Euro.

Römisch-katholische Trauungen

Natürlich sind auch römisch-katholische Trauungen möglich. Dafür wenden Sie sich bitte an das zuständige Pfarramt in Templin.

Wir wünschen Ihnen für die weiteren Schritte auf dem Weg zu Ihrer Trauung Gottes Segen und stehen Ihnen für alle weiteren Fragen gern zur Verfügung.

Hinweis zur Schlosskirche Liebenberg

Das Kirchengebäude in Liebenberg ist nicht im Besitz der Kirchengemeinde. Eine Gebühr wird seitens der Kirche daher nicht erhoben. Wir freuen uns jedoch, wenn Sie uns als „gastgebende“ Kirchengemeinde für unsere Aufgaben mit Ihrer Kollekte am Ausgang unterstützen möchten.

Die Benutzung der Kirche in Liebenberg wird vom Schloss Liebenberg verwaltet, die Genehmigung der Benutzung erfolgt ausschließlich durch das Schloss & Gut Liebenberg.

Kontakt

Für weitere Fragen rund um Ihre kirchliche Hochzeit stehen wir Ihnen gern zur Verüfung.